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25.04.2024; 19:57 Uhr
Lehren aus »Real Madrid vs. Le Monde«
Beitrag auf dem Verfassungsblog

In einem Beitrag auf dem Verfassungsblog setzen sich Paulina Milewska und Zuzanna Nowicka mit dem Verfahren »Real Madrid vs. Le Monde« auseinander und erörtern, welche Schlüsse daraus für die Bekämpfung sogenannter »SLAPP«-Klagen gezogen werden können.

Der Begriff »SLAPP« ist ein Akronym für »strategic lawsuits against public participation«. Die sogenannten »SLAPP«-Klagen werden vorrangig gegen Journalist:innen erhoben, um missliebige Veröffentlichungen zu verhindern (vgl. Meldung vom 19. März 2024).

Das Verfahren »Real Madrid vs. Le Monde« beschäftigt aktuell den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Hintergrund war eine Klage des spanischen Fußballvereins Real Madrid gegen einen Journalisten und die französische Zeitung Le Monde. Diese hatte einen Bericht über einen »Doping-Doktor« veröffentlicht, der die Spieler des Vereins Real Madrid behandelt haben soll. Die spanische Justiz folgte dem Antrag von Real Madrid und verurteilte die Beklagten zu Schadensersatzzahlungen für den mit der Berichterstattung verbundenen Reputationsschaden. Die französische Verwaltung und Justiz verweigerten jedoch die Durchsetzung des spanischen Urteils, da die Durchsetzung u.a. die Pressefreiheit gefährden würde. In der Folge rief das französische Kassationsgericht den EuGH an. Generalanwalt Maciej Szpunar präsentierte im vergangenen Februar seine Schlussanträge im Verfahren.

Die Autor:innen argumentieren, dass neben der verabschiedeten »Anti-SLAPP-Richtlinie« auch weitere Werkzeuge im europäischen Recht vorhanden seien, um »SLAPP«-Klagen zu begegnen. Diese ließen sich anhand des geschilderten Verfahrens identifizieren. Zentrale Argumente könnten aus den allgemeinen Grundsätzen der gegenseitigen Anerkennung und der Rede- und Pressefreiheit abgeleitet werden.

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