Der angemessene Anteil im Sinne des Art. 15 Abs. 5 DSM-Richtlinie
Auf dem Kluwer Copyright Blog untersucht Ula Furgal ob Urheber:innen von in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Werken nach Umsetzung der DSM-Richtlinie inzwischen einen »angemessenen Anteil« der Einnahmen erhalten, die die Presseverlage aus der Nutzung ihrer Presseveröffentlichungen durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft erlangen.
Die Diskussion um eine angemessene Urheberbeteiligung sei durch die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) wieder aufgelebt. Artikel 15 Abs. 5 der DSM-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790) sehe eine entsprechende Beteiligungsregelung vor. In ihrem Beitrag beleuchtet Frugal, was unter einem »angemessenen Anteil« im Sinne der Richtlinie zu verstehen ist und wie dies praktisch in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird.
Ula Furgal gehört der University of Glasgow an.
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