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15.10.2024; 19:01 Uhr
Veröffentlichung eines »Reichsbürger«-Fotos
Urteil des LG Karlsruhe

Das Landgericht Karlsruhe hat in der vergangenen Woche den Sender RTL dazu verurteilt, es zu unterlassen, das Foto eines »Reichsbürgers« aus einem gegen ihn geführten Strafprozess zu veröffentlichen (22 0 6/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet beck aktuell.

Der das Verfahren führende Mann war als sogenannter »Reichsbürger« und Teil der »Gruppe Reuß« vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angeklagt worden. Das von RTL veröffentlichte Foto stammte aus der Gerichtsakte zu dem Verfahren und war durch die Polizei hergestellt worden.

Das Landgericht (LG) Karlsruhe entschied nun, dass die Veröffentlichung des Fotos während des laufenden Verfahrens das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Angeklagten aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs 1. GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK verletzte und die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK dahinter zurücktrete. Während des laufenden Strafverfahrens entstehe durch die Bildberichterstattung eine besondere Prangerwirkung, die eine Vorverurteilung durch die Bevölkerung erzeugen könne. 

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