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14.11.2024; 18:53 Uhr
Nachvergütung eines Librettisten
Urteil des LG Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat dem Autor eines Librettos für das Musical »Hinterm Horizont« mit Urteil vom 23. Oktober 2024 einen Nachvergütungsanspruch von mehr als fünf Millionen Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen (Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet u.a. der Spiegel.

Das Musical »Hinterm Horizont« des Musicalunternehmens Stage Entertainment ist an die Person des Musikers Udo Lindenberg angelehnt und war in den vergangenen Jahren kommerziell erfolgreich, wobei nach Angaben von Stage Entertainment kein Gewinn mit dem Stück erwirtschaftet worden sein soll. Der Autor Thomas Brussig hatte für sein Libretto ursprünglich 100.000 Euro erhalten. Seinen Nachvergütungsanspruch (§ 32a UrhG) stützte er auf die hohen Roheinnahmen, die mit dem Musical gemacht worden seien. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Berufung ist bereits eingelegt worden.

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