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05.12.2024; 18:01 Uhr
Presseberichterstattung über Teilnehmer an »Pro-Palästina-Demonstration«
Beschluss des LG Berlin II

Das Landgericht Berlin II hat mit Beschluss aus der vergangenen Woche im einstweiligen Verfahren entschieden, dass die Bildberichterstattung über einen Teilnehmer einer »Pro-Pa­läs­ti­na-Demonstration« in Berlin zulässig war (27 O 308/24 , Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Die Bildberichterstattung zeigt den Teilnehmer zusammen mit anderen Demonstrierenden, darunter auch die schwe­di­sche Kli­ma­ak­ti­vis­tin Greta Thun­berg. Es berichtet beck aktuell.

Das Landgericht (LG) Berlin II verneinte nun den geltend gemachten Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 BGB iVm Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG und § 22 f. KUG. Trotz fehlender Einwilligung des Antragstellers sei die Veröffentlichung zulässig gewesen, da es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte handele. Dies folge zunächst aus dem Gegenstand der Demonstration und werde verstärkt durch die Teilnahme Thunbergs. Auch die dazugehörende Textberichterstattung sei als Meinungsäußerung noch zulässig gewesen.

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