NiUS-Berichterstattung über Asylrechtsanwältin zulässig
Am 3. April 2025 entschied das Landgericht Berlin II, dass die Berichterstattung des Online-Portals NiUS über eine Dresdener Rechtsanwältin zulässig war (27 O 304/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer aktuellen Meldung von beck-aktuell hervor.
In mehreren Artikeln war die Asylanwältin mit der gescheiterten Ausweisung des von ihr vertretenen späteren Solinger Attentäters in Verbindung gebracht worden. Das Gericht sah darin keine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Die Berichterstattung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte das Landgericht Berlin II.
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