mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
16.05.2025; 19:00 Uhr
Von der Leyen darf SMS zum Corona-Impfstoff nicht einfach zurückhalten
Urteil des EuG

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 14. Mai 2025 entschieden, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Herausgabe von Textnachrichten zum Corona-Impfstoff nicht einfach verweigern darf (T-36/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Die New York Times hatte bei der Europäischen Kommission Zugang zu Textnachrichten beantragt, die zwischen der Präsidentin von der Leyen und dem Chief Executive Officer (CEO) von Pfizer, Albert Bourla, ausgetauscht wurden. Die Zeitung berief sich dabei auf die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten. Die Kommission lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass sie nicht im Besitz der angeforderten Dokumente sei. Sie hat jedoch nicht im Einzelnen dargelegt, welche Nachforschungen sie angestellt hat, um diese Dokumente ausfindig zu machen. Nach Ansicht des Gerichts hat die Kommission keine plausible Erklärung dafür geliefert, warum sie nicht im Besitz der angefragten Dokumente ist. Das Gericht erklärte die Entscheidung der Kommission deshalb für nichtig. Die Kommission muss nun erneut über den Antrag der Zeitung auf Herausgabe der Textnachrichten entscheiden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/fh]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7769:

https://www.urheberrecht.org/news/7769/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.