Meta darf Daten der Nutzer*innen für KI-Training verwenden
Das Oberlandesgericht Köln hat heute im Eilverfahren einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta abgelehnt (15 UKl 2/25). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor. Mit dem Antrag sollte Meta die Verwendung von Facebook-Daten für das KI-Training untersagt werden (vgl. dazu die Meldung vom 9. Mai 2025).
Nach vorläufiger und summarischer Prüfung im Rahmen des am 12. Mai 2025 eingeleiteten Eilverfahrens lägen weder Verstöße von Meta gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch gegen den Digital Markets Act (DMA) vor.
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