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30.05.2025; 17:57 Uhr
Schadensersatz für Fotos des Kölner Doms
Entscheidung des OLG Köln

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 23. Mai 2025, dass eine Bildagentur, die Fotos aus dem Innenraum des Kölner Doms ohne entsprechende Lizenz zur kommerziellen Nutzung anbot, der Eigentümerin des Doms Schadensersatz zahlen muss (6 U 61/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Ein Teil des Betrags steht dem Künstler Gerhard Richter zu, da auf einigen der Fotografien das bekannte »Richter-Fenster« zu sehen ist. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Das Gericht stellte klar, dass sich die Bildagentur nicht darauf berufen könne, die Prüfung der Bildrechte den jeweiligen Fotografen überlassen zu haben. Die Agentur habe ihre Prüfpflichten jedenfalls fahrlässig verletzt, da sie die Rechtslage nicht oder nicht sorgfältig genug überprüft habe. Sie sei deshalb selbst für die Rechtsverletzung verantwortlich, so das Gericht.

Bereits in einem früheren Verfahren im Jahr 2022 hatte das Oberlandesgericht Köln festgestellt, dass die Agentur den Großteil der Fotos nicht zur kommerziellen Nutzung anbieten durfte.

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