Deutscher Puzzle-Hersteller darf da-Vinci-Zeichnung nutzen
Das OLG Stuttgart entschied mit Urteil vom 11. Juni 2025, dass der deutsche Puzzle-Hersteller Ravensburger die Zeichnung »Vitruvianischer Mensch« von Leonardo da Vinci außerhalb Italiens weiterhin vertreiben darf (4 U 136/24, Entscheidung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet unter anderem LTO.
Das um 1490 entstandene Kunstwerk befindet sich im Besitz eines Museums in Venedig. Dieses forderte den Puzzle-Hersteller im Jahr 2019 auf, einen Lizenzvertrag für die weitere Nutzung des Werks abzuschließen. Das Museum stützte sich dabei auf das italienische Kulturgüterschutzgesetz »Codice dei beni culturali e del paesaggio«. Nachdem die Verhandlungen scheiterten, erließ ein Gericht in Venedig eine einstweilige Verfügung, die dem Puzzle-Hersteller die kommerzielle Nutzung sowohl in Italien als auch im Ausland untersagte. Daraufhin wandte sich das Unternehmen an das Landgericht Stuttgart, um feststellen zu lassen, dass ihm die Nutzung des Werkes außerhalb Italiens nicht untersagt werden könne.
Das Gericht entschied, dass das italienische Kulturgüterschutzgesetz nur für das Staatsgebiet Italiens Anwendung finde. Dies ergebe sich aus dem Territorialitätsprinzip. Ein globaler Unterlassungsanspruch bestehe demnach nicht. Dem hat sich das Oberlandesgericht Stuttgart nun angeschlossen.
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