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20.06.2025; 14:49 Uhr
Verunglimpfung des Bundespräsidenten auf Social Media
Entscheidung des LG Gera

Das Landgericht Gera hat mit Urteil vom 16. Juni 2025 entschieden, dass die Online-Äußerung eines Nutzers auf Facebook den Bundespräsidenten in einer Weise herabsetzt, die als Verunglimpfung im Sinne des Strafgesetzbuches zu bewerten ist (1 KLs 118 Js 22396/24). Dies geht aus der Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Der 65-jährige Angeklagte hatte sich auf Facebook wie folgt geäußert: »Halte deine Schnauze du Nazi Schwein hoffentlich schickt der hamas eine Bombe rein wenn du Schwein da bist«

Nach Auffassung des Gerichts ist diese Äußerung nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern überschreitet die Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz. Das Gericht verurteilte den Angeklagten daher gemäß § 90 StGB wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten zu einer Geldstrafe.

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[IUM/fh]

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