KI-Training und »Fair-Use«
Alessandro Cerri bespricht auf dem Internetblog »IPKat« zwei aktuelle Entscheidungen von Richtern des Northern District of California zur Zulässigkeit des Trainings von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Büchern.
In den zugrundeliegenden Verfahren (Bartz v. Anthropic und Kadrey v. Meta) machten Autor*innen eine Urheberrechtsverletzung aufgrund der Verwendung ihrer Bücher zum Training von generativen KI-Modellen geltend. In beiden Fällen entschieden die jeweiligen Richter, dass das KI-Training grundsätzlich von der »Fair-Use-Doktrin« gedeckt sei, allerdings mit recht unterschiedlicher Begründung bezüglich der Frage der Marktbeeinträchtigung. Im Fall Bartz v. Anthropic war der zuständige Richter der Auffassung, dass hinsichtlich der Kopien, die für das KI-Training verwendet wurden, keine relevante Marktbeeinträchtigung vorliege. Im Fall Kadrey v. Meta sah der zuständige Richter dies anders. Er sah durchaus die Gefahr einer Marktverwässerung im Zusammenhang mit dem Training von KI. Allerdings hätten die Kläger es versäumt, entsprechende Beweise hierfür vorzulegen.
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