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03.07.2025; 18:08 Uhr
Transparenz bei Facebook
Entscheidung des VG Schleswig-Holstein

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 30. Juni 2025 den von Meta gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Bescheid der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein abgelehnt (10 B 185/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet unter anderem beck-aktuell.

Die Medienanstalt hat im Oktober 2024 in einem Bescheid gegenüber Meta beanstandet, dass Facebook gegen die Transparenzpflichten gemäß § 93 Absatz 1 des Medienstaatsvertrags verstoße. Die Plattform informiere ihre Nutzer*innen nicht hinreichend transparent über die Funktionsweise ihrer Algorithmen. Hiergegen wandte sich das Unternehmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und machte geltend, dass die Vorschriften des Medienstaatsvertrags gegen Unionsrecht verstoßen würden.

Das Gericht wies den Eilantrag zurück, da keine gravierenden Mängel des Bescheids vorlägen. Ob die maßgeblichen Vorschriften jedoch mit dem Unionsrecht vereinbar sind, sei eine sehr komplexe Rechtsfrage und könne im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend geklärt werden. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache seien daher offen und es komme auf eine Interessenabwägung an. Diese fiel zulasten von Meta aus.

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[IUM/fh]

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