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03.07.2025; 18:54 Uhr
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag abgelehnt
Entscheidung des BVerfG

Ein Mann weigert sich, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, da er das Programm des MDR als nicht vielfältig und ausgewogen genug empfindet. Seiner Auffassung nach liegt das an der fehlenden Staatsferne und Transparenz der Aufsichtsgremien des Senders. Hierüber berichtet unter anderem LTO.

Das Verwaltungsgericht Leipzig wies seine Klage gegen die Beitragsbescheide jedoch ab. Zwar sah der MDR-Staatsvertrag in dem für die Beitragserhebung maßgeblichen Zeitraum 2014/15 keine dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne genügende Zusammensetzung der Aufsichtsgremien vor. Die angefochtenen Beitragsbescheide seien trotzdem rechtmäßig. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

Hiergegen wandte sich der Mann vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Verfassungsbeschwerde blieb jedoch ohne Erfolg (1 BvR 622/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Das BVerfG verwarf sie als unzulässig, da der Grundsatz der Subsidiarität nicht gewahrt wurde.

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