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18.07.2025; 18:21 Uhr
Zeitung muss 3.000 Euro nach Foto eines Models mit ungewollt entblößter Brust zahlen
Entscheidung des OLG Frankfurt am Main

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 17. Juli 2025 entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem ein Model mit unfreiwillig entblößter Brust zu sehen ist, das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt. Die Zeitung muss dem Model daher eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro bezahlen (16 U 7/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Die Klägerin nahm an einer Modenschau in Frankfurt am Main teil. Während sie über den Laufsteg ging, verrutschte ihr Oberteil, sodass beim Posieren vor dem Sponsorenbanner am Ende des Catwalks ihre linke Brust teilweise entblößt wurde. Ein Fotograf hielt diesen Augenblick fest. Das Bild wurde von einer großen Boulevardzeitung veröffentlicht – trotz des ausdrücklichen Widerspruchs des Models.

Der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt entschied, dass keine Einwilligung zur Veröffentlichung dieses Fotos vorlag. Zwar hatte das Model grundsätzlich der Veröffentlichung von Aufnahmen zugestimmt, doch beschränkte sich diese Erlaubnis auf reguläre Laufsteg-Posen. Für das Bild mit der entblößten Brust bestand hingegen keine Einwilligung.

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[IUM/fh]

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