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24.07.2025; 17:35 Uhr
El Hotzo: Posts zu Trump-Attentat
Urteil des AG Berlin-Tiergarten

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden, dass die Posts des Comedians und Satirikers Sebastian Hotz zum Attentat auf Donald Trump straflose Satire sind (235 Ds 57/25, Entscheidung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Gegenstand des Verfahrens waren zwei Beiträge auf der Plattform X zum Attentat auf Trump. Darin schrieb Hotz, dass Trump und »der letzte Bus« gemeinsam hätten, dass beide »leider knapp verpasst« wurden. Weiter schrieb er: »Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.«

Die Berliner Staatsanwaltschaft klagte Hotz daraufhin wegen Billigung von Straftaten gemäß § 140 Strafgesetzbuch (StGB) an. Die Äußerungen seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

Das Gericht sprach den Angeklagten nun frei. Bei den beanstandeten Äußerungen handele es sich erkennbar um satirische Beiträge, die nicht ernst gemeint seien, so die Begründung des Gerichts. Eine Störung des öffentlichen Friedens liege daher nicht vor. Auch die Tatsache, dass die Äußerungen kontroverse Reaktionen hervorgerufen hätten, begründe keine Strafbarkeit. Vielmehr seien solche Auseinandersetzungen »wünschenswerter Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft«.

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