Vereinbarkeit der Pflicht zu Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag mit Unionsrecht
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung des Digital Services Act (DSA) und der E-Commerce-Richtlinie vorgelegt (Vorlagebeschluss vom 10. Juli 2025, VG 32 K 222/24).
Hintergrund ist ein Streit zwischen einem großen, im EU-Ausland ansässigen Audio-Streamingdienst und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg über Transparenzpflichten nach dem Medienstaatsvertrag (MStV). Die Medienanstalt hatte zuvor die auf der Internetseite und in den Apps des Streamingdienstes bereitgestellten Transparenzangaben als unzureichend eingestuft und den Dienst zur Ergänzung aufgefordert. Hiergegen wendete sich dieser bereits erfolgreich im Wege des einstweiligen Rechtsschutz. Mit seiner Klage macht der Streamingdienst weiterhin geltend, die im MStV geregelte Pflicht zu Transparenzangaben finde keine Anwendung, weil sie gegen den DSA und die E-Commerce-Richtlinie verstoße.
Das VG Berlin setzte das Klageverfahren nun aus und legte dem EuGH die Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es sei unklar, ob der DSA entsprechende Transparenzanforderungen bereits abschließend regele und damit keinen Raum mehr für zusätzliche nationale Regelungen lasse. Zudem bestünden Zweifel, ob nach der E-Commerce-Richtlinie nationale Vorgaben wie die hier streitigen Transparenzpflichten überhaupt anwendbar sind, wenn der betreffende Diensteanbieter seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat.
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