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28.08.2025; 17:36 Uhr
DSA: Kein Zwang zur Nutzung des Plattform-Meldeverfahrens
Entscheidung des KG Berlin

Das Kammergericht (KG) Berlin hat mit Beschluss vom 25. August 2025 entschieden, dass Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ihre Hinweise nicht zwingend über das von der Plattform eingerichtete Meldeverfahren gemäß dem Digital Services Act (DSA) einreichen müssen (10 W 70/25). 

Das Landgericht (LG) Berlin II hatte zuvor einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, da die Mitteilung nicht über das Meldeverfahren eingereicht worden war.

Das KG Berlin sah dies jedoch anders. Der europäische Gesetzgeber wolle der Nutzer*in durch das Abhilfeverfahren lediglich eine einfache Möglichkeit zur Erstellung einer Meldung verschaffen. Er zwinge sie aber nicht, ausschließlich dieses Verfahren zu nutzen. Entscheidend sei, dass die Meldung präzise und hinreichend begründet sei. Auf den Übermittlungsweg komme es nicht an.

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[IUM/fh]

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