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28.08.2025; 19:07 Uhr
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des RBB gegen Staatsvertrag
Entscheidung des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) mit Beschluss vom 23. Juli 2025 zurückgewiesen (1 BvR 2578/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).  Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom 21. August 2025 hervor.

Im November 2023 schlossen Berlin und Brandenburg den RBB-Staatsvertrag, der am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Grund für die Novellierung des Staatsvertrags waren die im Jahr 2022 erhobenen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung beim RBB. Der neue Staatsvertrag sollte für mehr Transparenz sorgen und strukturelle Defizite beseitigen. Der Sender sah jedoch in mehreren Bestimmungen eine Verletzung seiner Rundfunkfreiheit und zog vor das BVerfG. 

Das Gericht gelangte hingegen zu dem Ergebnis, dass der neue RBB-Staatsvertrag verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, und bestätigte die Gestaltungsfreiheit der Länder Berlin und Brandenburg bei der Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

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[IUM/fh]

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