Geklonte KI-Stimme: Fiktive Lizenzgebühr für Synchronsprecher
Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit Urteil vom 20. August 2025 (II 2 O 202/24) entschieden, dass der bekannte Synchronsprecher Manfred Lehmann einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr für die Nutzung seiner KI-erzeugten Stimme hat. Darüber berichtet unter anderem LTO.
In dem vorliegenden Fall klagte Lehmann gegen den Betreiber eines YouTube-Kanals. Dieser hatte ohne dessen Einwilligung zwei Videos mit einer KI-generierten Stimme veröffentlicht, die der Synchronstimme Lehmanns stark ähnelte.
Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Nutzung der KI-Stimme das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Synchronsprechers, zu dem auch das Recht der eigenen Stimme gehört. Zwar handele es sich nicht um »die« Stimme Lehmanns, sondern um eine KI-erzeugte Nachahmung dieser Stimme. Dies mache in der Beurteilung jedoch keinen Unterschied. Das Publikum gehe angesichts der Ähnlichkeit der Stimmen davon aus, dass Lehmann den Text zu den Videos eingesprochen habe.
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