Verbreitung gestohlener Intim-Fotos
Mit einer beim Landgericht (LG) München I anhängigen Klage will eine Frau erreichen, dass Google sexualisiertes Bildmaterial von ihr und ihrem Ehemann sowie kerngleiche Aufnahmen aus seiner Suchmaschine entfernt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Organisation HateAid hervor, die die Klägerin unterstützt.
Laut HateAid werden die aus der privaten Datenbank des Ehepaars gestohlenen Aufnahmen seit 2023 tausendfach online verbreitet. Seitdem sind die Bilder und leicht abgewandelte Versionen der Aufnahmen immer wieder auffindbar. In den letzten eineinhalb Jahren hat die Organisation Google rund 2.000 Suchmaschinentreffer gemeldet und deren Löschung beantragt. Dem kam Google in der Regel auch nach und entfernte die Treffer. Trotzdem werden die Bilder »bis heute immer wieder erneut hochgeladen und in der Bildersuche als Suchtreffer angezeigt«.
Die Klägerin argumentiert, dass es sich bei den veröffentlichten Bildern um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handele, die von Google in seiner Suche verarbeitet würden. Dementsprechend sei die Suchmaschine an die DSGVO gebunden und verpflichtet, die gemeldeten sowie kerngleichen Suchergebnisse dauerhaft auszulisten. Grundlage hierfür sei das in Art. 17 DSGVO verankerte »Recht auf Vergessen«.
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