Unzulässige Berichterstattung über Ehepartner von Nadja Auermann
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 22. Juli 2025, dass die identifizierende Berichterstattung über den Ehemann des ehemaligen Models Nadja Auermann unzulässig ist (VI ZR 217/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
In dem konkreten Fall hatte die BILD-Zeitung im September 2019 über die Hochzeit Auermanns berichtet und dabei detaillierte Angaben zu ihrem Ehemann gemacht. So wurden sein Vorname, die Initialen seines Nachnamens, sein Alter, sein Beruf, sein Arbeitgeber, sein Wohnort sowie die Zahl und das Alter seiner Kinder genannt. Hiergegen wehrte sich der Betroffene wegen einer Verletzung seiner Privatsphäre.
Der BGH gab dem Ehemann Recht und entschied, dass ihm Unterlassungsansprüche gegen die BILD-Zeitung zustehen. Bei der Eingehung der Ehe handele es sich grundsätzlich um eine familiäre Angelegenheit, die als »privat« einzustufen sei. Demgegenüber sei das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem Mann »eher gering« und rechtfertige keine identifizierende Berichterstattung aus seiner Privatsphäre.
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