Gebührenbeschlüsse der EU-Kommission für Facebook, Instagram und Tiktok nichtig
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem Urteil vom 10. September 2025 entschieden, dass die Beschlüsse der EU-Kommission über die Aufsichtsgebühren für Facebook, Instagram und TikTok nichtig sind (T-55/24 und T-58/24). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Der Digital Services Act (DSA) weist der Europäischen Kommission Aufsichtsaufgaben gegenüber sehr großen Online-Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok zu. Um die zu diesem Zweck notwendigen Kosten zu decken, erhebt die Kommission von diesen Anbietern eine jährliche Gebühr. Diese wird anhand der durchschnittlichen monatlichen Zahl der Nutzer des jeweiligen Dienstes berechnet. Meta und TikTok wehrten sich gegen die Gebührenbeschlüsse und erhoben Klage beim Gericht der Europäischen Union.
Das Gericht erklärte die Beschlüsse daraufhin für nichtig – allerdings lediglich aufgrund eines formellen Fehlers. Zur Berechnung der Gebührenhöhe ermittelte die Kommission die durchschnittliche monatliche Zahl aktiver Nutzer der betreffenden Dienste auf Grundlage einer gemeinsamen Methodik. Diese Methodik wurde jedem Durchführungsbeschluss beigefügt. Da es sich bei der Methodik jedoch um einen »wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil der Berechnung der Aufsichtsgebühr« handelt, hätte sie nicht im Rahmen von Durchführungsbeschlüssen, sondern im Rahmen eines delegierten Rechtsakts festgelegt werden müssen.
Im Übrigen seien die Gebührenbeschlüsse wirksam. Das EuG erhielt daher ihre Wirkungen vorübergehend aufrecht.
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