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19.09.2025; 19:34 Uhr
Boris Becker gegen Oliver Pocher
Urteil des OLG Karlsruhe rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. September 2025 die Beschwerde von Oliver Pocher gegen die Nichtzulassung der Revision im Streit mit Boris Becker um Bilder der RTL-Sendung »Pocher – gefährlich ehrlich« zurückgewiesen (VI ZR 393/23). Dies berichtet unter anderem die FAZ.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte zuvor mit Urteil vom 28. November 2023 entschieden, dass Pocher strittige Bildsequenzen des Fernsehbeitrags nicht mehr verbreiten darf. Außerdem musste er die betreffenden Filmausschnitte löschen, soweit er sie selbst in seinem Internetauftritt veröffentlicht hatte. Die Revision hatte das Gericht nicht zugelassen.

Pocher legte daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Diese wurde nun zurückgewiesen. Pochers Anwältin gab an, mit ihrem Mandanten besprechen zu wollen, ob er hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegt.

Dokumente:

  • Meldung in der FAZ  vom 18. September 2025

Institutionen:

[IUM/fh]

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https://www.urheberrecht.org/news/7829/


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