Spekulativer Medienbericht über angebliche Beziehung zweier Serienstars unzulässig
Das Landgericht (LG) Berlin hat mit Urteil vom 16. Oktober 2025 entschieden, dass die Berichterstattung einer Boulevardzeitung über eine angeblich aufkeimende Beziehung zweier Serienstars unzulässig ist (27 O 330/25, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies berichtet beck-aktuell.
Der betroffene Schauspieler wehrte sich gegen den Bericht und klagte auf Unterlassung. Die Zeitung berief sich demgegenüber auf die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG. Dem erteilte das Gericht nun eine Absage. Nach Auffassung der Kammer handelte es sich um einen reinen Tatsachenbericht, der keine eigenständige ästhetische Wirklichkeit schuf. Damit falle die Veröffentlichung bereits nicht in den Schutzbereich der Kunstfreiheit. Auch im Rahmen der presserechtlichen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Schauspielers und der Meinungs- und Pressefreiheit der Zeitung entschied das Gericht zugunsten des Klägers. Die Berichterstattung habe über eine romantische Beziehung des Schauspielers zu einer Kollegin spekuliert und betreffe daher seine Privatsphäre. Ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit hierfür erkannte das Gericht nicht.
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