DSA: Amazon ist »sehr große Online-Plattform«
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem Urteil vom 19. November 2025 entschieden, dass die Europäische Kommission Amazon zu Recht als »sehr große Online-Plattform« im Sinne des Digital Services Act (DSA) benannt hat (T-367/23). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Der Online-Händler hatte sich gegen diese Einstufung gewehrt und Klage erhoben. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass die Bestimmung, die festlegt, welche Online-Plattformen als groß im Sinne des DSA gelten und welche besonderen Verpflichtungen für sie daraus resultieren, mehrere durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierte Grundrechte verletzt.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Zwar liege ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit vor, da die auferlegten Verpflichtungen »erhebliche Kosten verursachen, die Organisation der Tätigkeiten beeinträchtigen und komplexe technische Lösungen erfordern können«. Dieser Eingriff sei jedoch zur Bekämpfung der von »sehr großen Online-Plattformen« ausgehenden systemischen Risiken für die Gesellschaft gerechtfertigt.
Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
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