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21.11.2025; 18:36 Uhr
Wohnungsdurchsuchung wegen eines Links verletzt Rundfunkfreiheit
Entscheidung des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 3. November 2025 entschieden, dass die Wohnungsdurchsuchung des Radio Dreyeckland-Redakteurs Fabian Kienert gegen die Rundfunkfreiheit verstieß (1 BvR 259/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hervor, die das Verfahren unterstützt hat.

Auslöser für die Wohnungsdurchsuchung bei Kienert war ein Link. Der Journalist arbeitet als Redakteur bei Radio Dreyeckland. Er veröffentlichte einen Beitrag über das Verbot von »linksunten.indymedia«. Der Beitrag verlinkte auf die Archivseite der Internetplattform, die das Bundesinnenministerium im Jahr 2017 verboten hatte. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass Kienert durch diesen Link eine kriminelle Vereinigung unterstütze. Das Amtsgericht (AG) Karlsruhe ordnete eine Durchsuchung an, die vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart später bestätigt wurde.

Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hatte nun Erfolg. Laut BVerfG habe es bereits an dem für eine Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdacht gefehlt. 

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[IUM/fh]

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