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05.12.2025; 16:56 Uhr
Haftung von Host-Providern: Plattformen datenschutzrechtlich mitverantwortlich
Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 2. Dezember 2025 entschieden, dass die Betreiber*innen von Online-Marktplätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Anzeigen, die auf ihrem Online-Marktplatz veröffentlicht werden, verantwortlich sind (C-492/23). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

In dem zugrundeliegenden Fall aus Rumänien schaltete eine unbekannte Person auf einem Online-Marktplatz eine Anzeige, in der behauptet wurde, eine Frau biete sexuelle Dienstleistungen an. Die Anzeige enthielt Fotos der Frau, die ohne ihre Einwilligung verwendet wurden, sowie ihre Telefonnummer. Zwar entfernte der Betreiber die Anzeige nach der Beschwerde der Betroffenen schnell, zu diesem Zeitpunkt war sie jedoch bereits auf anderen Websites verbreitet. Die Frau verklagte die Plattform auf Schadensersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Plattform berief sich als Host-Provider auf das Haftungsprivileg nach Art. 14 der E-Commerce-Richtlinie (jetzt Art. 6 Digital Services Act).

Der EuGH erteilte dem eine Absage und entschied, dass sich Online-Marktplätze nicht unter Berufung auf das Haftungsprivileg ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung entziehen können. 

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[IUM/fh]

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