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11.12.2025; 15:01 Uhr
Unzulässige Bildberichterstattung
Entscheidung des LG Berlin II

Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit Urteil vom 2. Dezember 2025 entschieden, dass eine Zeitung das Opfer einer Gewalttat nicht verpixelt abbilden darf ( 27 O 366/25, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet beck-aktuell

Konkret ging es um einen Subunternehmer von Amazon, der im Jahr 2021 seinen Geschäftspartner über mehrere Stunden hinweg festhielt und wiederholt mit einem Hammer auf die Knie, die Hände und das Gesicht schlug. Die Zeitung berichtete in mehreren Online-Artikeln über diesen Fall und zeigte dabei Bilder des Opfers mit verpixeltem Gesicht. Hiergegen wandte sich der Betroffene im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Die Zeitung vertrat die Auffassung, dass es sich dabei um ein Bildnis aus der Zeitgeschichte handele und die Veröffentlichung daher zulässig sei.

Das Gericht sah dies jedoch anders: Das Persönlichkeitsrecht des Opfers überwiege das lediglich »gewöhnlich ausgeprägte« Interesse an der Berichterstattung eindeutig. 

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[IUM/fh]

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