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08.01.2026; 16:38 Uhr
Berichterstattung im Block-Prozess
Entscheidung des LG Berlin II

Das Landgericht Berlin (LG) II entschied mit Urteil vom 18. Dezember 2025, dass die Bild-Zeitung über die Vernehmung des mutmaßlichen Kindesentführers im Block-Prozess berichten durfte (27 O 393/25 eV, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Meldung auf beck-aktuell hervor.

Die Bild-Zeitung berichtete über die staatsanwaltliche Vernehmung von David Barkay, dem vorgeworfen wird, die Entführung der Block-Kinder von ihrem Vater aus Dänemark organisiert und durchgeführt zu haben (vgl. Meldung vom 19. September 2025). Dabei wurden auch Details erwähnt, die bisher noch nicht Teil der Zeugenvernehmung gewesen waren. Christina Block klagte daraufhin vor dem LG Berlin II auf Unterlassung, da es sich ihrer Auffassung nach bei der Vorabberichterstattung um eine Vorverurteilung handele. 

Das Gericht sah das jedoch anders und entschied zugunsten der Zeitung: Die Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung seien erfüllt, eine Vorverurteilung habe nicht stattgefunden.

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