mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.01.2026; 17:47 Uhr
Correctiv-Berichterstattung über »Potsdam Treffen«
Entscheidung des LG Hamburg

Das Landgericht (LG) Hamburg entschied mit Urteil vom 19. Dezember 2025, dass die Correctiv-Berichterstattung »Geheimplan gegen Deutschland« rechtlich zulässig ist (324 O 6/25, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Das Magazin hatte im Januar 2024 über ein Treffen von rechten Politikern und Rechtsextremen in Potsdam Ende November 2023 berichtet. Zwei Teilnehmer des »Potsdam-Treffens«, der Jurist Ulrich Vosgerau und der Initiator des Treffens Gernot Mörig, wollten Äußerungen in dem online veröffentlichten Artikel über dieses Treffen untersagen lassen und erhoben Klage.

Das LG wies die Klagen nun ab. Vosgerau und Mörig stehe kein Unterlassungsanspruch zu. Die angegriffene Formulierung im Correctiv-Artikel sei klar als Wertung erkennbar und basiere außerdem auf wahren Tatsachen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/fh]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7868:

https://www.urheberrecht.org/news/7868/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.