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08.01.2026; 18:16 Uhr
Kein Anspruch auf Löschung von Facebook-Gruppen
Entscheidung des KG Berlin

Das Kammergericht (KG) hat mit Urteil vom 23. Dezember 2025 entschieden, dass der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch keinen Anspruch auf Löschung von zwei Facebook-Gruppen hat (10 U 190/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Resch hatte zwei Facebook-Gruppen beanstandet, in denen sich Mitglieder kritisch mit den Zielen und dem öffentlichen Auftreten der DUH auseinandersetzen. In beiden Gruppen, die jeweils mehrere zehntausend Mitglieder zählen, kommt es durch Gruppenmitglieder wiederholt zu öffentlichen Beleidigungen sowie Mord- und Gewaltandrohungen gegen ihn. Resch verlangte von Meta die Löschung der Gruppen.

Das KG lehnte einen solchen Anspruch jedoch ab. Das Gericht war der Auffassung, dass die Löschung der gesamten Gruppe unverhältnismäßig in die Rechte der überwiegenden Zahl der Nutzer*innen eingreifen würde, die sich rechtstreu verhielten. Damit sei Resch auch nicht rechtlos gestellt, denn er könne gegen die rechtswidrigen Beiträge vorgehen.

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