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08.01.2026; 19:09 Uhr
Bildberichterstattung über Boris Beckers Ehefrau
Entscheidung des OLG Frankfurt am Main

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 6. November 2025, dass eine Zeitung Fotos von Boris Beckers Ehefrau beim Tanken veröffentlichen durfte. Die Veröffentlichung eines weiteren Fotos, das das Ehepaar Becker auf dem Balkon seines Hotels zeigt, erklärte das Gericht hingegen für unzulässig (16 U 156/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor. 

Maßgeblich war nach Auffassung des OLG, dass das Balkonfoto die Frau in einem Erholungsurlaub zeigte und sie sich in einer Situation befand, »in der die Klägerin nach den Umständen typischerweise die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht in den Medien abgebildet zu werden«. Anders hingegen bei dem Tankstellenfoto. Hier handele es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Dieses zeige die Frau in einer alltäglichen Situation im öffentlichen Raum und damit in einem deutlich weniger privaten Kontext als auf dem Hotelbalkon im Bademantel. Die Veröffentlichung dieses Fotos sei daher zulässig.

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[IUM/fh]

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