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22.01.2026; 19:43 Uhr
Urheberrechtsstreit um Anne-Frank-Tagebuch
Schlussanträge des Generalanwalts Athanasios Rantos

Am 15. Januar 2026 wurden die Schlussanträge von EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in der Rechtssache C-788/24 veröffentlicht. Gegenstand des Verfahrens ist die Online-Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Ausgabe des Anne-Frank-Tagebuchs durch ein Forschungskonsortium in Belgien. Darüber berichtet unter anderem Golem

Der Anne-Frank-Fonds in den Niederlanden hält noch bis zum Jahr 2037 die Urheberrechte an einzelnen Fassungen des Tagebuchs. In mehreren anderen Staaten, darunter Belgien, ist der urheberrechtliche Schutz hingegen bereits ausgelaufen. Um dem in den Niederlanden fortbestehenden Urheberrecht Rechnung zu tragen, hat die Forschungseinrichtung den Zugang zu ihrer Website technisch auf Nutzer*innen aus Staaten beschränkt, in denen kein urheberrechtlicher Schutz mehr besteht. Der Anne-Frank-Fonds macht jedoch geltend, es läge eine unzulässige öffentliche Wiedergabe in den Niederlanden vor, da die geschützten Dokumente auch dort über VPN-Dienste ohne große Schwierigkeiten abrufbar seien.

Der Generalanwalt Rantos lehnte in seinen Schlussanträgen eine öffentliche Wiedergabe gemäß Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL hingegen ab: Anbieter*innen, die ihre Inhalte ausschließlich in Staaten bereitstellen, in denen deren Nutzung rechtlich zulässig ist, und hierfür wirksame Sperren einsetzen, machen diese Inhalte in gesperrten Ländern nicht öffentlich zugänglich. Dies gelte seiner Auffassung nach auch dann, wenn eine Umgehung der Sperren mittels VPN technisch möglich ist.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/fh]

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