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29.01.2026; 18:12 Uhr
Meta muss Fake-Profile löschen
Entscheidung des OLG München

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 20. Januar 2026 entschieden, dass Meta Fake-Profile mit Namen und Fotos Betroffener nach einem entsprechenden Hinweis zügig löschen muss (18 U 2360/25 Pre, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies berichtet unter anderem beck-aktuell.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Nachahmung eines Nutzers auf Facebook durch mehrere Fake-Profile. Es entstand der Eindruck, die Profile würden von dem Betroffenen selbst stammen. Er wandte sich an Meta und forderte die Löschung der Profile. Das Unternehmen entfernte diese zwar, jedoch erst nach Ablauf der einwöchigen Löschungsfrist. 

Das OLG urteilte, dass Meta als mittelbare Störerin für die Fake-Profile haftet. Das Haftungsprivileg gemäß Art. 6 Digital Services Act (DSA) greife hier nicht zugunsten der Plattform ein, da ihr spätestens seit der Abmahnung des Nutzers positive Kenntnis von der Rechtsverletzung vorlag. Die verzögerte Löschung genüge nicht. Nach Auffassung des Gerichts erstreckt sich die Löschpflicht auch auf künftige, kerngleiche Fake-Profile, die ggf. unter einer anderen Webadresse wieder auftauchen. 

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[IUM/fh]

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