Klage gegen Exiljournalisten
Das Landgericht (LG) Berlin II entschied mit Urteil vom 13. Januar 2026, dass ein vietnamesischer Exiljournalist mehrere Äußerungen gegenüber einem großen vietnamesischen Konzern zu unterlassen hat ( 27 O 340/25, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet unter anderem beck-aktuell.
Gegenstand des Verfahrens waren mehrere in den Jahren 2023 und 2025 von dem Journalisten in vietnamesischer Sprache über YouTube und Facebook verbreitete Äußerungen. Der regimekritische Journalist hatte unter anderem über finanzielle Schwierigkeiten des Konzerns berichtet. Das Unternehmen wehrte sich hiergegen und erhob Unterlassungsklage vor dem LG Berlin II. Der Journalist war der Auffassung, dass seine auf Gerüchten beruhenden Aussagen vom sogenannten Laienprivileg gedeckt seien.
Das sah das Gericht anders. Das LG stellte klar, dass der Mann den Sorgfaltspflichten für Journalisten unterliege und dementsprechend die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung einzuhalten habe. Wer sich nämlich, wie er, öffentlich als Journalist geriert, könne sich nicht auf das Laienprivileg berufen.
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