Datenerhebung durch »Meta Business Tools« rechtswidrig
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem Urteil vom 3. Februar 2026 entschieden, dass Meta aufgrund von DSGVO-Verstößen durch seine »Business-Tools« Schadensersatz an Nutzer*innen zahlen muss (4 U 292/25). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Über die sogenannten »Business Tools« erhebt das Unternehmen personenbezogene Daten von Nutzer*innen, wenn diese Websites und Apps Dritter nutzen. Werden auf den Seiten »Business Tools« von Meta eingesetzt, werden die Daten an den Konzern weitergeleitet. Hiergegen haben sich vier betroffene Nutzer*innen gerichtlich gewehrt.
Das OLG sprach ihnen jeweils 1.500 Euro Schadensersatz zu und untersagte Meta außerdem die weitere Verarbeitung der gewonnenen personenbezogenen Daten.
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