mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.02.2026; 12:56 Uhr
Kein Urheberrechtsschutz für KI-Logos
Entscheidung des AG München

Das Amtsgericht (AG) München hat mit Urteil vom 13. Februar 2026 (142 C 9786/25, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt) entschieden, dass bei maßgeblich durch KI erstellten Logos kein Urheberrechtsschutz entsteht. Darüber berichtet unter anderem beck-aktuell.

Ein Mann erstellte mithilfe generativer KI drei Logos und verwendete diese auf seiner Website. Ein Bekannter vervielfältigte die Logos und nutzte sie wiederum auf seiner eigenen Website. Der Mann verlangte daraufhin Unterlassung und Löschung von dem Bekannten. Er war der Auffassung, dass es sich auch bei mithilfe von KI erstellten Logos um urheberrechtsschutzfähige Werke im Sinne des § 2 UrhG handele.

Das Gericht sah dies im vorliegenden Fall jedoch anders. Es betonte, dass eine Schutzfähigkeit nur dann in Betracht komme, »wenn die im Prompting eingeflossenen kreativen Elemente den Output derart dominieren, dass der Gegenstand insgesamt als eigene, originelle Schöpfung seines Urhebers angesehen werden kann«.  Es reiche hingegen nicht aus, wenn letztlich der KI durch lediglich allgemein gehaltene Prompts die gestalterische Entscheidung überlassen werde. Die Logos, die der Mann mithilfe der KI erzeugt hatte, erfüllten diese Kriterien aus Sicht des Gerichts allesamt nicht.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/fh]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7886:

https://www.urheberrecht.org/news/7886/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.