Entzug der Sendelizenz für den Radiosender »Klubrádió« in Ungarn verstößt gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2026 entschieden, dass Ungarn mit dem Entzug der Sendelizenz für den Radiosender »Klubrádió« gegen Unionsrecht verstoßen hat (C-92/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet unter anderem beck-aktuell.
Der ungarische Sender verlor 2021 seine Sendelizenz (vgl. Meldung vom 4. April 2025). Seitdem ist »Klubrádió« nur noch im Internet zu empfangen.
Der EuGH stellte nun klar, dass das Vorgehen Ungarns die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt hat.
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