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11.03.2026; 16:12 Uhr
KI-Vertonung: Urheberrechtsschutz für Liedtext
Entscheidung des LG Frankfurt a.M.

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 17. Dezember 2025 entschieden, dass ein von einer natürlichen Person geschriebener Liedtext urheberrechtlichen Schutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG genießt, auch wenn die Musik mithilfe von KI hinzugefügt wurde (2-06 O 401/25, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Hierüber berichtet unter anderem beck-aktuell

Eine Frau verfasste einen persönlichen Liedtext. Ihr Partner vertonte diesen mithilfe des KI-Musiksystems Suno AI und stellte das fertige Lied auf einer Musikplattform online. Später verwendete eine andere Künstlerin den Text – mit teilweise wörtlichen Übernahmen – und ließ eine eigene Version über einen Musikvertrieb verbreiten. Die Verfasserin des Originaltexts wehrte sich hiergegen im Eilverfahren. Der Vertrieb machte geltend, dass das Werk vollständig KI-generiert sei und daher keinen Urheberrechtsschutz genieße.

Das LG sah dies jedoch anders: Zwar obliege es grundsätzlich der Urheber*in, die Schutzfähigkeit des Werkes darzulegen. In diesem Fall war die Kammer jedoch hinreichend davon überzeugt, dass die Frau den Originaltext ohne Einsatz eines KI-Systems entworfen hat.

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[IUM/fh]

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