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11.03.2026; 17:19 Uhr
GEMA gegen Suno AI
Prozessauftakt vor dem LG München I

Am Montag hat vor dem Landgericht (LG) München I der Prozess in der Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen den Anbieter des KI-Musikgenerators Suno AI begonnen. Dies geht aus Pressemitteilungen des Gerichts und der GEMA hervor.

Im Zentrum der Verhandlung steht die Frage, ob Suno geschützte Aufnahmen verschiedener Songs aus dem Repertoire der GEMA zum Training seines KI-Tools verwendet, gespeichert, wiedergegeben und dabei das Urheberrecht verletzt hat. Die Verwertungsgesellschaft macht in dem Verfahren Ansprüche von Komponistinnen und Komponisten geltend. Nicht streitgegenständlich sind hingegen die Liedtexte.

Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück. Seiner Auffassung nach seien die streitgegenständlichen Musikstücke bereits nicht urheberrechtlich geschützt; zudem seien sie in den erzeugten Outputs nicht wiedererkennbar.

Ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde für den 12. Juni 2026 bestimmt.

Dokumente:

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[IUM/fh]

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