Unzulässige Äußerungen in NiUS-Beiträgen über Campact
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat dem Online-Portal NiUS mit Beschlüssen vom 12. März 2026 untersagt, die Kampagnen-Organisation Campact e.V. als »staatlich finanziert« oder als Teil eines »staatlich finanzierten NGO-Milieus« zu bezeichnen (7 W 21/26, 7 W 22/26, 7 W 23/26, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Hierüber berichtet unter anderem beck-aktuell.
Campact beanstandete, dass in den Beiträgen von NiUS der Eindruck erweckt würde, der Verein erhalte staatliche Gelder. Das OLG stufte diese Darstellungen jeweils als unwahre Tatsachenbehauptungen ein, die das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Kampagnen-Organisation verletzen. Das Gericht wies darauf hin, dass sich Campact durch Spenden finanziere und keine staatlichen Zuwendungen erhalte.
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