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20.03.2026; 16:58 Uhr
Kein Pauschalverbot für Erotik-Kanal auf Instagram
Entscheidung des VG Berlin

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat mit Urteil vom 23. Februar 2026 entschieden, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin nicht aus Jugendschutzgründen vollständig verbieten darf. Vielmehr muss die Behörde ihre Maßnahmen auf die Teile des Angebots beschränken, die für Kinder und Jugendliche tatsächlich entwicklungsbeeinträchtigend sind (VG 32 K 20/23). Dies geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Die Frau betreibt einen Instagram-Account mit mehr als 100.000 Followern. Im November 2022 beanstandete die Medienanstalt das gesamte Instagram-Angebot der Frau und untersagte dessen weitere Verbreitung. Zur Begründung führte die Aufsichtsbehörde unter anderem an, die Inhalte vermittelten ein »einseitiges Bild von Sexualität und darauf fokussierten Geschlechterrollen«. Dies könne Kinder und Jugendliche verunsichern. Hiergegen wehrte sich die Frau vor dem VG und hatte überwiegend Erfolg.

Nach Auffassung des Gerichts seien zwar große Teile des gegenständlichen Angebots für unter 16-Jährige entwicklungsbeeinträchtigend. Ein vollständiges Verbot wäre jedoch unverhältnismäßig. Die Medienanstalt müsse ihre Maßnahmen vielmehr auf die tatsächlich problematischen Inhalte beschränken und diese im Einzelnen genau bezeichnen.

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[IUM/fh]

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