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20.03.2026; 17:28 Uhr
Zulässige Epstein-Berichterstattung
Entscheidung des LG Frankfurt a.M.

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied mit Beschluss vom 16. März 2026, dass die Berichterstattung verschiedener Springer-Medien über die Kontakte der deutschen Unternehmerin Nicole Junkermann zu dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein zulässig war (2-03 O 74/26, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Hierüber berichtet LTO.

Mehrere Zeitungen hatten über die Beziehung von Junkermann zu Epstein berichtet. Hiergegen wehrte sich die Betroffene und zog vor Gericht. Das LG hielt die Berichterstattung jedoch für rechtmäßig. An den »Epstein-Files« bestehe ein »weltweites, ganz besonders herausragendes öffentliches Informationsinteresse«. Dies gelte auch für die in den Dokumenten erwähnten Personen, da das öffentliche Informationsinteresse an den »Epstein-Files« gerade durch diese Personen geprägt sei.

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