Entwurf des Gesetzes gegen digitale Gewalt
Die Bundesregierung hat am 7. Oktober 2026 den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt beschlossen, mit dem unter anderem ein besserer Schutz vor sexualisierten Deepfakes angestrebt wird. Auch die Verbreitung sonstiger ansehensschädigender Deepfakes und der Identitätsmissbrauch, beispielsweise durch das Erstellen eines Fake-Profils sollen von den neuen Strafvorschriften erfasst werden. Nach dessen erstmaliger Veröffentlichung Anfang des Jahres wurde der Entwurf an mehreren Stellen angepasst und ergänzt (vgl. Meldung vom 25. März 2026).
Das übergeordnete Ziel des Gesetzes ist es, mit der Einführung von neuen Straftatbeständen den Schutz gegen digitale Gewalt zu stärken. Dazu zählt beispielsweise der geplante § 184k StGB (»Verletzung der Intimsphäre durch Bildinhalte«), mit dem insbesondere die unbefugte Herstellung oder Verbreitung sexualisierter Deepfakes erfasst werden sollen. Mit dieser Vorschrift soll zudem auch digitaler Voyeurismus und die Herstellung oder Verbreitung von Vergewaltigungsvideos unter Strafe gestellt werden. Mit den § 201b und § 201c StGB sollen zusätzlich die Konstellationen der Verbreitung ansehensschädigender Deepfakes und des Identitätsmissbrauchs, insbesondere auch durch Fake-Profile real existierender Personen, abgedeckt werden. Komplementiert werden diese Vorschriften durch § 202e StGB, der besonders Cyberstalking mittels GPS erfassen soll.
Auch die Rechtsdurchsetzung soll den Betroffenen erleichtert werden, indem beispielsweise ein neues Auskunftsverfahren eingerichtet werden soll, über welches die Betroffenen die Identität des Täters feststellen lassen können. Zudem soll die Löschung rechtswidriger Inhalte einfacher beantragt und damit schneller realisiert werden können.
Der Gesetzesentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat eingebracht.
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Dokumente:
- Pressemitteilung des BMJV vom 7. Oktober 2026
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Institutionen:
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