Durchsuchungsbeschlüsse wegen Podcast-Aufnahmen
Das Landgericht (LG) Hamburg hat Anfang dieser Woche Durchsuchungsbeschlüsse gegen DIE ZEIT und die Journalistin Anne Kunze erlassen, um an Aufnahmen des Podcast »ZEIT Verbrechen« zu gelangen, die eine Relevanz im »Block«-Prozess haben sollen. Es berichten ua LTO und der Verfassungsblog.
In den betreffenden Aufnahmen äußert sich unter anderem eine der Block-Töchter, deren Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 Gegenstand des Strafverfahrens vor dem LG Hamburg ist. Die Tochter hatte im Verfahren selbst nicht ausgesagt.
Während die Kammer ihre Vorgehensweise auf den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 244 Abs. 2 StPO stützt, wird überwiegend die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsbeschlüsse wegen ihres Eingriffs in die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG infrage gestellt. Denn dem Grunde nach kommt Journalist*innen, als Ausfluss eben dieser Freiheit, ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 2 und 3 StPO zu, welches um ein Beschlagnahmeverbot für betreffende Materialien aus § 97 Abs. 5 StPO ergänzt wird. Nach der Argumentation der Kammer des LG soll dieses Zeugnisverweigerungsrecht vorliegend nach § 53 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 StPO entfallen, da das Beweismaterial zur Aufklärung eines Verbrechens, insbesondere dem Vorwurf einer schweren Misshandlung Schutzbefohlener, § 225 StGB, notwendig wäre. Die Bedeutung der Pressefreiheit sei im Rahmen der Abwägung hinreichend gewürdigt worden und es bestünde auch keine Gefahr der Identitätsoffenbarung von Informant*innen. DIE ZEIT hat zwischenzeitlich Beschwerde gegen die Beschlüsse eingelegt.
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Dokumente:
- Meldung auf LTO vom 12. Oktober 2026
- Beitrag auf dem Verfassungsblog vom 14. Oktober 2026
- Meldung auf DIE ZEIT vom 12. Oktober 2026
Institutionen:
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