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22.10.2026; 11:43 Uhr
Hinweis auf Bewertungs-Löschungen zulässig
Entscheidung des OLG München

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 21. September 2026 (18 W 839/26, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt) entschieden, dass ein Bewertungsportal darauf hinweisen darf, dass Bewertungen aufgrund eines Diffamierungsvorwurfs entfernt wurden. Darüber berichtet ua die Kanzlei Dr. Bahr. 

Dem Verfahren lag zugrunde, dass ein Bewertungsportal nach entsprechenden Hinweisen durch eine Anwaltskanzlei mehrere negative Bewertungen entfernt hatten, deren Verfasser nach Angaben der Kanzlei keine Mandanten gewesen waren. Nach der Löschung dieser Einträge fügte das Portal einen Hinweis darauf ein, dass diese Bewertungen aufgrund eines Diffamierungsvorwurfs gelöscht worden seien. Die Kanzlei machte gegen diesen Hinweis einen Unterlassungsanspruch geltend. 

Das Gericht verneint einen solchen Anspruch und führt zur Begründung maßgeblich an, dass der Hinweis auf wahren Tatsachen beruhe und die Nutzer des Portals überdies ein berechtigtes Interesse daran hätten, dass die Gründe für Entfernungen von Beiträgen möglichst transparent dargestellt würden. Die Voraussetzungen für eine anspruchsbegründende Rufschädigung lagen nach Auffassung des OLG nicht vor, da der Hinweis zum einen neutral verfasst sei und lediglich die berufliche Sphäre tangiert werde.

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