Podcast-Aufnahmen bleiben vorerst unangetastet
Das Landgericht (LG) Hamburg hat angeordnet, dass die sichergestellten Podcast-Aufnahmen der ZEIT-Redaktion bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerden der Redaktion und der Journalistin Anne Kunze nicht angehört werden. Es berichtet ua LTO.
Das Gericht hat nach Angaben von LTO auf Antrag der ZEIT-Redaktion und Kunze die Aussetzung des Vollzugs der Sicherstellung nach § 307 Abs. 2 Alt. 1 StPO angeordnet. Den betreffenden Podcast-Aufnahmen misst das LG eine maßgebliche Relevanz im »Block-Entführungsprozess« bei und ließ daher die entsprechenden Aufnahmen sicherstellen (vgl. Meldung vom 15. Oktober 2026).
Nun hat sich das Gericht dazu entschieden, die Aufnahmen nicht abzuhören, bis über die Beschwerde der Betroffenen entschieden ist. Diese Entscheidung begründete es laut LTO damit, dass das Interesse der Öffentlichkeit an Aufklärung im konkreten Fall nicht den durch die sofortige Vollziehung zu befürchtenden Eingriff in die Pressefreiheit überwiege. Der Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse und die Sicherstellung der Podcastaufnahmen waren überwiegend auf Kritik gestoßen.
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