Klage gegen Landesanstalt für Medien NRW
Am Verwaltungsgericht (VG) Köln hat die ungeskriptet media GmbH Klage gegen die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen erhoben. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 6 K 7963/26 anhängig. Es berichtet ua LTO.
Ausgangspunkt für die Klage ist ein Interview zwischen Podcaster Benjamin Berndt und dem AfD-Politiker Björn Höcke. In diesem Interview hatte Höcke unter anderem behauptet, dass keine Parolen der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) existierten. Diese historisch falsche Behauptung ließ der Podcaster unkommentiert und versah auch die Aufnahme nicht mit einem entsprechenden Hinweis. Die Landesmedienanstalt verwies ihn auf die fehlende Einordnung dieser Aussage und erließ letztlich einen Bescheid, in welchem sie den Podcast von Berndt als journalistisch-redaktionelles Angebot einordnete und in dessen Verhalten einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt nach § 19 Medienstaatsvertrag (MStV) feststellte. Weitere Maßnahmen wurden seitens der Landesmedienanstalt nicht ergriffen, da die öffentliche Auseinandersetzung mit der Aufzeichnung nach eigenen Angaben zu einer umfassenden Richtigstellung geführt hatte.
Mit der Klage geht der Podcaster nun gegen den Vorwurf vor, dass er gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Die Einordnung seines Podcasts als journalistisch-redaktionelles Angebot soll ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens sein. Das VG wird sich daher insbesondere mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob aus § 19 Abs. 1 MStV eine Verpflichtung hergeleitet werden kann, falsche Äußerungen von Gesprächspartnern im Rahmen eines Interviews zu beanstanden oder nachträglich mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.
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Dokumente:
- Mitteilung auf LTO vom 28. Oktober 2026
- Mitteilung der Landesanstalt für Medien NRW vom 24. September 2026
Institutionen:
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