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02.05.2025; 22:15 Uhr
»Impfen macht frei«-Post ist Volksverhetzung
Entscheidung des BGH

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Facebook-Post, der den Eingang eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift »Impfen macht frei« zeigt, den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt (3 StR 468/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom 29.4.2025 hervor. 

Zuvor hatte das Landgericht Köln den Post des Angeklagten als eine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB in der Tathandlungsvariante der Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords gewertet (113 KLs 16/23). Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten blieb ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts bestätigt. 

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